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Bei Fragen: 0781 28 99 35 40
Ihre Mitarbeiter bekommen eine Mail, klicken auf einen Link und sind im Kurs. Kein Konto, kein Passwort, keine App. Am Ende steht ein Zertifikat mit prüfbarer Nummer, das Ihr Versicherer akzeptiert.
Persönlicher Einmal-Link je Teilnehmer, gültig 30 Tage. Kein Registrieren, keine Bestätigungsmail im Spamordner.
Kapitel für Kapitel, jederzeit pausierbar. Am Ende ein Wissenstest mit Bestehensgrenze, die Sie selbst festlegen.
PDF mit fortlaufender Nummer und öffentlicher Prüfseite. Von außen prüfbar, ohne Zugang zur Plattform.
Das liegt selten am Inhalt. Es liegt an drei Hürden, die vor dem Inhalt stehen. Wir haben die Plattform genau um diese drei Hürden herum gebaut.
Ein weiteres Portal, ein weiteres Passwort, eine Registrierungsmail im Spam. Jede zusätzliche Hürde kostet Teilnehmer, und zwar genau die, die die Schulung am nötigsten hätten.
Bei uns: ein Klick in der Mail
Konzernvideos aus den USA, synchronisiert, mit Beispielen aus einer Welt, die Ihre Buchhaltung nicht kennt. Wer sich nicht wiedererkennt, lernt nichts.
Bei uns: auf Deutsch geschrieben
Im Schadensfall fragt der Versicherer, wer wann was gelernt hat. Eine Teilnehmerliste in Excel ist dann keine Antwort, sondern ein Problem.
Bei uns: Zertifikat mit Prüfnummer
Kampagnen, Erinnerungen und Auswertung laufen automatisch. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.
Sie wählen Firma, Abteilung oder Einzelperson, setzen ein Fälligkeitsdatum und die Erinnerungsstufen. Danach mahnt das System selbst nach, gestaffelt, ohne dass Sie jemanden anrufen müssen.
Beispielkampagne, 34 Teilnehmer
Persönlicher Einmal-Link je Teilnehmer. Bei uns liegt nur der Hash, der Link selbst nirgends.
Bestehensgrenze und Versuchslimit setzen Sie selbst. Bewertet wird ausschließlich auf dem Server, jeder Versuch wird protokolliert.
Jede Veröffentlichung friert eine Momentaufnahme ein. Auch zwei Jahre später ist belegbar, welchen Stand ein Teilnehmer gesehen hat. Das ist der Unterschied zwischen einer Schulung und einem Nachweis.
Jeden Kurs vorab durchklicken, ohne jemanden einzuladen und ohne die Auswertung zu verfälschen.
Kein Lizenzmaterial, keine Übersetzung. Geschrieben für deutsche Betriebe, deutsche Rechtslage und Menschen, die keine IT-Abteilung im Rücken haben.
Die jährliche Auffrischung ist inbegriffen. § 30 BSIG verlangt regelmäßige Sensibilisierung, mindestens einmal im Jahr. Dafür gibt es einen eigenen, fallbasierten Kurs statt einer Wiederholung derselben Folien.
Cyberversicherer verlangen zunehmend zwei Simulationen im Jahr, mit Auswertung und Nachschulung. Bei uns wird aus dem Klick kein Eintrag in einer Statistik, sondern sofort die passende Lektion.
Vorlagen aus echten Angriffen auf Betriebe Ihrer Größe, nicht aus einem Lehrbuch.
Keine Bloßstellung, keine Mail an den Chef. Eine Seite, die erklärt, woran man es hätte sehen können.
Automatisch, aus dem Katalog, mit Frist und Erinnerung. Genau das kann kein Baukasten von der Stange.
Keine Namen im Bericht. Die Nachschulung läuft über die Plattform, nicht über die Personalakte.
Eine Muster-Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ohne Zustimmung der Personalvertretung ist eine Simulation in Deutschland in aller Regel nicht zulässig, und genau daran scheitern die meisten Projekte. Ausgewertet wird immer nur zusammengefasst, niemals namentlich.
Es ist der Tag, an dem der Versicherer den Risikofragebogen mit der Wirklichkeit vergleicht. Viele Policen enthalten den Satz, dass der Schutz entfällt, wenn die zugesicherten Maßnahmen nicht umgesetzt waren.
Teilnahme, Datum, Testergebnis und die eingefrorene Kursfassung. Rückwirkend nicht veränderbar.
Jedes Zertifikat trägt eine Nummer und einen Prüf-Link. Der Prüfer sieht die Gültigkeit, aber keine Personendaten.
§ 30 BSIG verlangt regelmäßig, mindestens jährlich. Die Auffrischung ist ein eigener, fallbasierter Kurs.
Es ist der Satz „das dürfen wir wegen Betriebsrat und Datenschutz nicht". Deshalb steht das hier vorne und nicht im Kleingedruckten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zählt die regelmäßige Sensibilisierung der Beschäftigten zu den wirksamsten Maßnahmen gegen Phishing.
Quelle: BSI
Berichte zeigen Quoten für die Gruppe, keine personenbezogenen Einzelergebnisse. Wer klickt, bekommt die Lernseite, nicht der Chef eine Mail. Eine namentliche Auswertung ist technisch möglich, aber bewusst nicht der Standard und braucht die ausdrückliche Zustimmung der Personalvertretung.
Ob eine Betriebsvereinbarung nötig ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört mit der Personalvertretung geklärt. Sobald Klickverhalten erfasst wird, greift in aller Regel § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wir liefern eine Vorlage mit, damit dieser Schritt nicht das halbe Projekt aufhält.
Verarbeitet werden Name, dienstliche Mailadresse, Fortschritt und Testergebnis. Nicht mehr. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt bei, Löschfristen sind einstellbar.
Academy 42 ist ein Nachweisbeitrag für NIS2, ISO 27001 und Ihren Cyberversicherer. Ein Baustein, kein Ersatz für ein Informationssicherheits-Managementsystem, keine Zertifizierung und keine Rechtsberatung.
Je Mitarbeiter und Jahr, netto. Keine Mindestabnahme von 25 Nutzern, keine kostenpflichtigen Zusatzmodule, keine Dreijahresbindung.
Für Betriebe, die die Schulungspflicht sauber und nachweisbar erfüllen wollen. Ab 10 Mitarbeitern.
Für Betriebe mit Cyberpolice oder NIS2-Betroffenheit. Schulung und Simulation als ein Programm.
Für Systemhäuser und IT-Dienstleister, die ihren Kunden Awareness unter eigenem Namen anbieten wollen.
Komplett-Paket: 760 € im Jahr
Marktübliche Vollpakete liegen bei 30 bis 90 € je Mitarbeiter und Jahr. Bei 40 Mitarbeitern sind das 1.200 bis 3.600 €, bei den großen Anbietern häufig mit Mindestabnahme und Dreijahresbindung.
Diese Preise stammen aus dem Landingpage-Entwurf vom 11.08.2026 und sind dort als Platzhalter markiert, also noch nicht durchgerechnet. Vor dem öffentlichen Start bitte gegen die echten Kosten prüfen: Betrieb, Support je Kunde, Mailversand und der Aufwand für die jährliche Aktualisierung der Kurse. Diesen Kasten danach entfernen.
Etwa 25 Minuten, aufgeteilt in Kapitel. Man kann jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle weitermachen. Für die jährliche Auffrischung reicht weniger.
Der Link gehört zu einer Person und läuft nach 30 Tagen ab. Wird er weitergegeben, landet die Teilnahme trotzdem beim ursprünglichen Empfänger. Für den Nachweis zählt deshalb die Zuordnung, die Sie beim Einladen gesetzt haben.
Für die reine Schulung meist nicht. Sobald Klickverhalten in einer Simulation erfasst wird, greift in aller Regel § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das gehört mit Ihrer Personalvertretung geklärt, eine Vorlage liefern wir mit.
Auf Servern in der Europäischen Union. Gespeichert werden Name, dienstliche Mailadresse, Fortschritt und Testergebnis, sonst nichts. Löschfristen sind einstellbar, ein Auftragsverarbeitungsvertrag liegt bei.
Ja, und zwar ohne Vertriebstermin. Sie bekommen denselben Link, den Ihre Mitarbeiter bekommen würden, und klicken den Kurs durch. Die Vorschau verfälscht die spätere Auswertung nicht.
Das System erinnert gestaffelt und zeigt Ihnen den Stand der Kampagne. Ob und wie Sie nachfassen, entscheiden Sie. Wir schicken keine Meldung an Vorgesetzte, solange Sie das nicht ausdrücklich einrichten.
Sie bekommen denselben Link, den Ihre Mitarbeiter bekommen würden. Kein Vertriebsanruf, kein Konto, keine Kreditkarte.